|
|
![]() |
![]() |
||||||||||||
EntlassungWir freuen uns, wenn wir unsere Patienten nach einem erfolgreichen und hoffentlich angenehmen Aufenthalt bei uns wieder nach Hause entlassen dürfen. Zuvor sollte nicht auf ein ausführliches Gespräch mit dem Pflegepersonal und den zuständigen Ärzten verzichtet werden. Sie stellen abschließend einen Entlassungsbrief aus, der alle wichtigen Informationen für eine weitere Behandlung enthält. Er wird dem Patienten überreicht oder von uns sofort an den Arzt weitergeleitet. Bei dieser Gelegenheit werden auch mitgebrachte Unterlagen wie z.B. Röntgenaufnahmen wieder ausgehändigt. Am Tag der Entlassung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Station gerne bei der Erledigung der Formalitäten behilflich. Zum Abschied kann am Empfang das Telefon abgemeldet und die Rechnung über eine Eigenbeteiligung an den Aufenthaltskosten bezahlt werden. Sollte das nicht möglich sein, reichen wir automatisch die Rechnung über den gesetzlichen Eigenanteil und eventuelle Wahlleistungen (Zimmer oder Chefarztbehandlung) auf dem Postwege nach. ZuzahlungFür Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung möchten wir gleichzeitig auf eine gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10 EUR je Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr hinweisen. Diese Selbstbeteiligung kann bei der Entlassung fällig und kann in der Aufnahme bzw. Anmeldung bezahlt werden. Falls dies nicht möglich ist, schicken wir eine Zuzahlungsabrechnung nach Hause. |
|||||