Nach der Geburt

Ist das Baby endlich da, beginnt eine neue aufregende Zeit, in der wir den Eltern gerne helfend zur Seite stehen. Wir nehmen uns viel Zeit für Fragen und kümmern uns intensiv um die Babybetreuung.


+ Versorgung bei uns im Haus
+ Endlich zu Hause
+ Anmelden des Kindes beim Standesamt



Versorgung bei uns im Haus

Mutter und Kind gehören für uns zusammen. Deshalb werden beide von einer Kinderkrankenschwester oder Hebamme betreut. „Rooming in“ in Ein- oder Zweibettzimmern ist für uns eine Selbstverständlichkeit, denn die frühzeitige Förderung der Mutter-Kind-Bindung liegt uns sehr am Herzen. Alle Mahlzeiten können gemeinsam mit dem Kind in einem schön eingerichteten Aufenthaltsraum eingenommen werden.

Unsere examinierte Still- und Laktationsberaterin berät und unterstützt in allen Fragen rund ums Stillen. Auch unsere geschulten Kinderkrankenschwestern stehen mit Rat und Tat in Ernährungsfragen während der Stillzeit und in der Säuglingspflege zur Seite. Ein Still- und Wickelzimmer steht hierfür jederzeit zur Verfügung. Auch finden hierzu + Kurse und Veranstaltungen statt.

Für die Neugeborenen bieten wir den Hörscreening-Test und eine Nieren-Ultraschalluntersuchung an. Eine möglicherweise auftretende Neugeborenengelbsucht wird unkompliziert mit einem speziellen Licht im so genannten Bili-Bett behandelt.

Die zweite Vorsorgeuntersuchung wird von Kinderärzten mit Praxis in Osterholz-Scharmbeck durchgeführt, die konsiliarisch für uns tätig sind und jeden Tag ins Haus kommen.  

Für die Vorsorge und Nachsorge steht aber auch eine Hebamme zur Verfügung.



Endlich zu Hause

Für die Wochenbettbetreuung zu Hause, nach einer ambulanten Geburt oder nach dem Klinikaufenthalt stehen unsere Hebammen auf Wunsch für die häusliche Nachsorge zu Verfügung. Die Hebamme unterstützt Mutter und Kind, hilft bei anfänglichen Unsicherheiten, gibt Tipps zum Stillen und bei der Säuglingspflege, berät bei Ernährungsfragen und vieles mehr. Jede Frau hat Anspruch auf tägliche Betreuung durch eine Hebamme bis zum 10. Tag nach der Geburt. Auch bei einem Klinikaufenthalt erlischt der Anspruch nicht. Bei auftretenden Problemen im Wochenbett kann eine Verlängerung bis zu acht Wochen erfolgen. Die häusliche Nachsorge/Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, der Sozialämter und privaten Krankenversicherungen. Bei Interesse bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung bei einer unserer + Hebammen oder rufen Sie einfach direkt im Kreißsaal an.



Anmelden des Kindes beim Standesamt

Für die Anmeldung des Neugeborenen beim Standesamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Geburtsurkunden der Eltern
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls eine Vaterschaftsanerkennung